Unsere Unterstützungskasse!

Unsere Leistungen

  • Monatliche Versorgungsbezüge an Rentner
  • Einmalzahlungen an Rentner und Tätige
  • Sonderzahlungen an Rentner und Tätige

Das von Rudolf Steiner 1905 formulierte soziale Hauptgesetz ist zugleich Hauptmotiv und Übungsfeld:

„Das Heil einer Gesamtheit von zusammen arbeitenden Menschen ist umso größer, je weniger der Einzelne die Erträgnisse seiner Leistung für sich beansprucht, das heißt, je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen eigenen Leistungen, sondern aus den Leistungen der Anderen befriedigt werden.“

Die Mitglieder

Unsere ca. 50 Mitglieder sind überwiegend ordentliche Mitgliedseinrichtungen des „Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e. V.“

Mitglied werden können auch andere der Heilpädagogik, Sozialtherapie und sozialen Arbeit verbundene Institutionen.

Beiratssitzung-Termine

Bitte denken Sie daran, die Unterlagen bis drei Wochen vor der Sitzung einzureichen.

Anfragen für Hilfen in der Zwischenzeit können Sie immer einreichen. Die Anfragen werden dann kurzfristig durch den Vorstand bearbeitet.

Wir wünschen allen eine gute Anreise.

20./21.09.2024

Hof Ehlers, Dorfstraße 28, 24640 Hasenmoor

07.03.2025

Region Nord (Bauckhof Stütensen, Stütensen 2, 29571 Rosche)

News & Events

„Im letzten Jahr konnte der Lauenstein Sozialfonds 72 Menschen bei akuten Problemen und in Notlagen helfen. Wir sind sehr stolz, dass diese Unterstützung durch unsere Gemeinschaft möglich ist.“